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DGUV-Inspektionsausweise

 

Berufsverbände (BG) und die Deutsche Sozialunfallversicherung (DGUV) beraten und unterstützen Unternehmen bei der sicheren und gesunden Einrichtung der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. BG-Kontrollen stellen sicher, dass der Sicherheitsstandard eingehalten wird. Am 1. Mai 2014 haben DGUV und BG neue identische Regeln veröffentlicht. Der bisherige BGV A3 wurde durch DGUV V3 ersetzt. Die Unternehmen erhielten neue DGUF-Prüfzeugnisse mit den Aufschriften “Geprüft nach DGUV-Vorschrift 3 – nächster Prüftermin” und “Geprüft nach DGUV-Vorschrift 3” in verschiedenen Farben und Größen.

Elektrische Anlagen und elektrische Geräte müssen regelmäßig gemäß den gesetzlichen Unfallversicherungsbestimmungen überprüft werden. Diese Überprüfung ist detailliert dokumentiert. Die aktuellen DGUF-Testnachweise sind eine geeignete Hilfe beim Übergang zu den neuen DGUV-Vorschriften.

 

Was sagen die Buchstaben auf den DGUF V3-Testausweisen?

Für die Inbetriebnahme elektrischer Geräte und Anlagen sind die V3-Unfallverhütungsvorschriften maßgeblich.

Sobald nichtelektrische Arbeiten in unmittelbarer Nähe von elektrischen Anlagen und Geräten durchgeführt werden, sind auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Nach dem DGUF V3-Prüfzeichen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Wartung, Änderung oder Installation von elektrischen Geräten und Anlagen ausschließlich in Anwesenheit eines qualifizierten Elektrikers durchführen zu lassen. Elektrische Anlagen dürfen nur nach elektrotechnischen Vorschriften betrieben werden. Bei Defekten an einem elektrischen System oder einer elektrischen Ausrüstung muss der Unternehmer auch sicherstellen, dass der Defekt schnell behoben wird. Im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern sollte das System nicht betrieben werden, wenn ein Risiko besteht.

 

Haben sich die Vorschriften inhaltlich geändert?

Zunächst änderte sich nichts außer den Namen und Nummern. Die Vorschriften wurden möglicherweise in bestimmten Abständen nach der Überprüfung angepasst. Inhaltlich blieben die Quellen gültig und wurden parallel unter Verwendung der alten Namen veröffentlicht, bis sie überarbeitet wurden. Wie erwartet lange Umstellungszeiten gab es keine Übergangsfristen.

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