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Haus und Garten

Darf der Name des Untermieters am Briefkastenschild stehen?

Es dürfte nicht sonderlich verwundern, dass der Name des Mieters einer Wohnung oder eines Hauses am Briefkasten stehen darf. Denn schließlich muss Dieser ja auch Post empfangen können und um dies zu ermöglichen braucht man den Namen am Briefkasten. Natürlich ist der Mieter deshalb auch dazu berechtigt seinen eigenen Namen an den Briefkasten zu schrieben, da es sich dabei, wie der Jurist sich ausdrückt, um den Vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache handelt. Denn, ein Mieter ist eine zum Gebrauch der Mietsache berechtigte Person und ein gebrauchsfähiger Briefkasten gehört, ebenso wie eine Klingel, in der Regel zur Wohnung oder einem Mietshaus dazu. Es kommt allerings nicht selten vor, dass auch andere Namen auf dem Briefkastenschild zu finden sind. Nicht immer sind das Namen von Personen die zur Nutzung der Mietsache berechtigt sind. Wie sieht das aber mit Untermietern aus? Dürfen deren Namen am Briefkasten stehen?

Wer gilt als Untermieter?

Weiter oben wurde erklärt, dass die Namen aller Personen, die zur Nutzung der Wohnung berechtigt sind, auf dem Briefkastenschild stehen dürfen. Nicht automatisch bedeutet dies aber, dass der Untermieter mit Namen am Briefkasten stehen darf. Hier gibt es häufig auch Verwirrung. Denn, bevor der Name des Untermieters auf dem Briefkastenschild stehen darf, muss erst einmal geklärt werden, ob der Hauptmieter der Wohnung überhaupt untervermieten darf. Ist dies nicht der Fall, stellt eine weitere Person -auch wenn ein Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter besteht- kein Untermieter dar. Der Vermieter darf dann nicht nur den Auszug des Untermieters, sondern auch das Entfernen des Namens am Briefkasten oder auf dem namensschild Briefkastenschild verlangen. Denn nur wenn der Vermieter, dem Hauptmieter ausdrücklich und schriftlich die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt hat, darf Dieser auch untervermieten. Hierzu gibt es noch ein ganze Reihen an Gesetzten. Für das Briefkastenschild allerdings bedeutet dies. Vor dem Anbringen von Namen am Briefkasten, insbesondere von Untermietern, am Besten erst den Vermieter fragen.